Siemens Dialog
https://www.dialog-igmetall.de/nachrichten/arbeitskampf-moeglich
05.05.2024, 02:05 Uhr

"Arbeitskampf möglich"

  • 07.07.2008
  • Allgemein

Im Vorfeld der am Montag beginnenden zweitägigen Wirtschaftsausschusssitzung hat sich der Gesamtbetriebsratsvorsitzende Ralf Heckmann zu den Abbauplänen geäußert. Wie zuvor der Vorsitzende des Europabetriebsrats und des Erlanger Healthcare-Betriebsrats, Werner Mönius, schließt auch Heckmann je nach der weiteren Entwicklung einen Arbeitskampf nicht grundsätzlich aus.

"Ein Arbeitskampf ist möglich", erklärte Heckmann (Foto) gegenüber der <link http: www.sueddeutsche.de wirtschaft artikel _blank external-link-new-window>undefinedSüddeutschen Zeitung. Im Rahmen der Sitzung des Wirtschafts-ausschusses in München Perlach soll Siemens seine Pläne ausführlicher als bisher darstellen und die Arbeitnehmerseite umfassend informieren. Am Dienstag will Siemens seine bereits vor über eine Woche auf nebulösen Wegen durchgesickerten Pläne im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorstellen.

Vom Ergebnis dieser Information wird abhängen, wie der Gesamtbetriebsrat und die IG Metall weiter vorgehen - vorausgesetzt, dass sie ausreichend detailliert und konkret sind, um als Entscheidungsgrundlage zu dienen. "Erst dann werden wir darüber entscheiden, ob wir verhandeln oder nicht", machte Heckmann deutlich.

Siemens' hatte die Arbeitnehmerseite erstmals Mitte Mai informiert und auf schnelle Zustimmung gedrängt. Die Informationen und ihre Verfügbarkeit erst knapp vor der damaligen Sitzung des Wirtschaftsausschusses hatten allerdings nicht einmal annähernd genügt, um fundierte Entscheidungen zu treffen. Heckmann hatte damals kritisiert, die Konzernführung habe versucht, per Überrumpelung einen Freibrief für tiefe Einschnitte zu bekommen (siehe Siemens-Betriebsräte kritisieren Konzernspitze).

Ein im Anschluss durch die Arbeitnehmervertreter aufgestellter Fragenkatalog wurde in der Zwischenzeit beantwortet; ob damit und mit den Informationen im Wirtschaftsausschuss der Informationspflicht nun Genüge geleistet ist, wird sich dennoch erst noch zeigen müssen. Nicht umsonst ist die sorgfältige und umfassende Unterrichtung gesetzlich vorgesehen, um der Interessenvertretung die Bewertung von Maßnahmen zu ermöglichen, die - wie offenkundig hier der Fall - Folgen mit enormer Tragweite für die Beschäftigten mit sich bringen.