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27.04.2024, 06:04 Uhr

Betriebsratsvorsitzende gegen Missbrauch von Leiharbeit

  • 21.03.2011
  • Allgemein

Anlässlich der Beratung über die Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im Bundestag am 21. März haben rund 50 Betriebsräte großer Metall- und Elektrounternehmen einen offenen Brief an die Abgeordneten geschrieben. Darin fordern sie, dem aktuellen Entwurf nicht zuzustimmen, weil er den Missbrauch der Leiharbeit nicht ausreichend eindämmt.

Siemens, BSH und Osram

Die Liste der Unternehmen, die die UnterzeichnerInnen vertreten, liest sich wie das "Who is who" der deutschen M+E-Industrie von Bosch bis Volkswagen. Unter ihnen sind auch Lothar Adler, Gesamtbetriebsratsvorsitzender der Siemens AG, sowie seine Amtskollegen Elmar Freund (Bosch Siemens Hausgeräte) und Willi Sattler (Osram). Insgesamt vertreten die Unterzeichner mehr als eine halbe Million Beschäftigte.

Gesetzentwurf am Ziel vorbei

An die Abgeordneten appellieren sie nachdrücklich, dem zur Beratung anstehenden "Ersten Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes" in der jetzigen Fassung nicht zuzustimmen, weil es sein erklärtes Ziel - "Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung" - verfehlt: "Die Abweichungsmöglichkeiten vom Grundsatz des 'Equal Pay' müssen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gestrichen werden. Nur dadurch wird dem gesetzlichen Anspruch der Gleichbehandlung auch praktisch Wirkung verschafft."

Arbeitsbedingungen unterlaufen, Dumpinglöhne  etablieren

Wird dieser entscheidende Punkt weiter ausgebremst, so die Auffassung der Betriebsräte, "wird dem Abbau von Stammbeschäftigung Tür und Tor geöffnet, dem Ausbau des Niedriglohnbereichs weiter Vorschub geleistet und Mitbestimmungsrechte unterwandert". Die Folgen ungezügelten Leiharbeit kennen die Unterzeichner aus ihrer täglichen Praxis nur zu gut: "Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sind Beschäftigte zweiter Klasse, denen gleicher Lohn und gleichwertige Arbeitsbedingungen für gleiche Arbeit verweigert werden. Das Instrument Leiharbeit, konzipiert um  Auftragsspitzen abzufangen, wird missbraucht, um Arbeits- und Tarifbedingungen zu unterlaufen und Dumpinglöhne zu etablieren."