Siemens Dialog
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26.04.2024, 03:04 Uhr

Kein Fördergeld für Leiharbeit

  • 20.04.2011
  • Allgemein

Unternehmen, deren Gesamtbelegschaft einen zu hohen Anteil an LeiharbeitnehmerInnen enthält, sollen keinen Anspruch auf staatliche Fördermittel haben - das erklärte der erste IG Metall-Vorsitzende Berthold Huber vergangene Woche in Frankfurt. Vorreiter eines solchen Prinzips ist seit April Thüringen, weitere Länder sollen nach dem Willen der IG Metall folgen.

Förderung an Verhältnis zwischen Stamm- und Leihbelegschaft  gekoppelt

Im von einer großen Koalition regierten Thüringen ist die umfangreiche Wirtschaftsförderung seit diesem Monat an das Verhältnis zwischen Stammbelegschaft und LeiharbeitnehmerInnen gekoppelt. Übersteigt der Anteil von entliehenen Beschäftigten 30 Prozent der Belegschaft, erhalten die Unternehmen keine Investitionszuschüsse, liegt er zwischen zehn und 30 Prozent nur eine Basishilfe.

Höchstgrenzen für den Leiharbeit

Die IG Metall will in der nächsten Zeit in den einzelnen Bundesländern für die Einführung von entsprechenden Höchstgrenzen für den Leiharbeitseinsatz werben. Der Schritt fügt sich in ihren Widerstand gegen den gezielten Missbrauch von Leiharbeit als Kostenfaktor in vielen Unternehmen, die ihre Stammbelegschaft systematisch verkleinern und so eine Zwei-Klassen-Gesellschaft in den Betrieben etablieren.