Siemens Dialog
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05.05.2024, 05:05 Uhr

"Massive Form indirekter Beeinflussung"

  • 04.12.2008
  • Allgemein

Nach den Urteilen im AUB-Prozess warten die Beteiligten nun auf die schriftliche Urteilsbegründung, der voraussichtlich die Revision folgen wird. Äußerungen des Richters stellen unterdessen klar, dass entgegen des weit verbreiteten Eindrucks keineswegs 'nur' Untreue und Steuervergehen vorliegen, sondern auch ein klarer Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz.

Der Schwerpunkt des Urteils liegt unbestritten auf den Tatbeständen der Untreue und mehrerer Steuervergehen. Der Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz, dessen <link http: www.gesetze-im-internet.de betrvg __119.html _blank external-link-new-window>Paragraph 19 die Beeinflussung von Betriebsratswahlen unter Strafe stellt, findet trotz seiner im Grunde entscheidenden Rolle als Auslöser der AUB-Schmierung kaum Erwähnung. Das aber liegt nach Einschätzung von Juristen eher daran, dass er zum einen mangels konkreter Nachweise in diesem Fall nur sehr schwer zu belegen ist; zum anderen fällt die für Verstöße vorgesehene Strafe mit "bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe" im Vergleich zu Untreue und Steuerhinterziehung relativ milde aus.

"Wir mussten teils völliges juristisches Neuland betreten", zitierte unter anderem der <link http: www.tagesspiegel.de wirtschaft _blank external-link-new-window>Tagesspiegel den vorsitzenden Richter Richard Caspar (Foto) zum Grundsatzcharakter des Verfahrens gegen Wilhelm Schelsky und Johannes Feldmayer. Schelsky habe über die AUB das Siemens-Management mit handzahmen Betriebsräten versorgt und dabei mit Feldmayer auch gegen das Betriebsverfassungsgesetz verstoßen.

Die Zahlungen nämlich, mit denen die AUB im Konzern gegen die IG Metall positioniert wurde, waren eine "massive Form indirekter Beeinflussung von Betriebsratswahlen" und damit gesetzeswidrig, so Caspar, und: "Wir haben den Eindruck gewonnen, dass die Nürnberger AUB-Zentrale eine Abteilung der Firma Siemens war."