Siemens Dialog
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27.04.2024, 02:04 Uhr

Vergleich bei Schadensersatzforderungen?

  • 01.12.2008
  • Allgemein

Der stellvertretende Siemens-Aufsichtsratsvorsitzende Ralf Heckmann vermutet ein Interesse der Anteilseigener, sich bei den Schadensersatzforderungen an ehemalige Topmanager außergerichtlich zu einigen. Eine Stellungnahme der Betroffenen wird noch vor den Feiertagen erwartet.

Gegenüber "<link http: www.finanzen.net eurams nachricht siemens_aufsichtsrat_rechnet_mit_vergleich_mit_ex_vorstaenden_816955 _blank external-link-new-window>undefinedEuro am Sonntag" äußerte Heckmann, der zum ersten Dezember sein Amt als Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats niedergelegt hat und daher mit der kommenden Hauptversammlung im Januar 2009 auch aus dem Aufsichtrat ausscheiden wird: "Möglicherweise wird es auf einen außergerichtlichen Vergleich mit den Ex-Vorständen hinauslaufen. Ich vermute, dass die Anteilseignerseite Interesse hätte, eine solche Lösung anzustreben."

Siemens erwarte noch vor Weihnachten die Stellungnahmen der betroffenen elf Ex-Vorstände, denen gegenüber man Ende Juli Regressforderungen geltend gemacht hatte (siehe Schadensrsatzforderungen gegen Ex-Manager). Betroffen sind neben Heinrich von Pierer und Klaus Kleinfeld auch Johannes Feldmayer, Thomas Ganswindt, Edward Krubasik, Rudi Lamprecht, Heinz-Joachim Neubürger, Jürgen Radomski, Uriel Sharef und Klaus Wucherer. Nach unbestätigten Schätzungen belaufen sich die Forderungen auf jeweils mehreren Millionen Euro.

Für die Arbeitnehmerbank im Aufsichtsrat bestehen laut Heckmann Zweifel, ob ein außergerichtlicher Vergleich die richtige Lösung ist: "Angesichts der Höhe des Schadens der Korruption stelle ich mir die Frage, ob man sich überhaupt vergleichen kann", wird er von der Zeitung zitiert.