Siemens Dialog
https://www.dialog-igmetall.de/nachrichten/vdo-einschuechterungversuche-erfolglos
02.05.2024, 13:05 Uhr

VDO: Einschüchterungversuche erfolglos

  • 03.03.2008
  • Operativ

Am VDO-Standort Wetzlar haben die rund 450 Beschäftigten der Fertigung die Ankündigung zu verkraften, dass ihr Bereich "mit großer Wahrscheinlichkeit" geschlossen werden soll. Ende Februar informierte erst die IG Metall, dann der Betriebsrat über die Situation - trotz massiver Störversuche durch die Betriebsleitung.

(Foto:<a href="http://www.biebertal-wettenberger.de/main.php?ses_viewmode=37&amp;dir=153&amp;content_id=331802">mittelhessen.de</a>)

Die IG Metall hatte bereits am 26. Februar eine Informationsveranstaltung vor dem Werkstor abgehalten. Drei Tage später lud der Betriebsrat zu einer Betriebsversammlung hinter dem Werkstor, also auf dem Werksgelände, ein; gleichzeitig tagte am Standort der VDO-Gesamtbetriebsrat.

Ein guter Zeitpunkt, fanden die Betriebsräte. Ganz anders sah das naturgemäß die Geschäftsleitung, wie die Wetzlarer Betriebsratsvorsitzende Margit Fischer schildert: Nachdem man in der Chefetage von dem Vorhaben erfahren hatte, "haben sie alle Register gezogen, um die Belegschaft und den Betriebsrat daran zu hindern, die Betriebsversammlung stattfinden zu lassen. Sie hatten Angst, wenn wir in Wetzlar auf diese Art und Weise erst mal loslegen, wird es eine Lawine geben, die anderen Standorten den Mut gibt sich auch auf diese Art zur Wehr zu setzen."

Einschüchterungsversuche erfolglos

Prompt kündigte die Geschäftsleitung an, allen Teilnehmern eine Abmahnung zu schicken, die während der Betriebsversammlung nicht als Arbeitszeitunterbrechung ausstempelten. Ob sie ihre Drohung wahrmacht, wird sich nun zeigen; das Betriebsverfassungsgesetz (<link http: www.gesetze-im-internet.de betrvg __44.html _blank external-link-new-window>§44) sieht bekanntlich vor, dass Betriebsversammlungen während der Arbeitszeit stattfinden und die Zeit wie Arbeitszeit zu vergüten ist. Druck zum Fernbleiben übten obendrein die Arbeitgeber der rund 150 Leiharbeitnehmer am Standort auf diese aus, obwohl <link http: www.gesetze-im-internet.de a_g __14.html _blank external-link-new-window>§14 Abs. 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vorsieht, dass Leiharbeitnehmer zur Teilnahme an Betriebsversammlungen berechtigt sind.

Entsprechend konsequent hielt der Betriebsrat die Versammlung trotz aller Einschüchterungsversuche wie geplant ab. Etwa 350 Kolleginnen und Kollegen zeigten unterstützt von Mitgliedern des Gesamtbetriebsrats, dass sie unbeirrt hinter ihrem Betriebsrat stehen. Auf der anderen Seite des Tors hatten sich zudem einige Betriebsräte anderer örtlicher Firmen, Gewerkschaftsvertreter sowie Journalisten eingefunden. Hinzu kamen regionale Vertreter aus der Politik, denen man erst nach einigem Hin und Her Zutritt aufs Betriebsgelände gewährte.

Forderung nach tragfähigem Gesamtkonzept steht unverändert

Thomas Kalkbrenner, IG Metall-Vertreter im im Aufsichtsrat von VDO Automotive, rief den Beschäftigten zu: "Respekt! Dass Ihr hier seid, konnte das Management nicht verhindern!". Er wiederholte die Forderung der Arbeitnehmerseite nach einem Zukunftskonzept für die deutschen Continental- und ehemaligen Siemens VDO-Standorte und nach einem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen.