Siemens Dialog
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29.04.2024, 07:04 Uhr

Mch P: AUB blockiert weiter

  • 24.01.2008
  • Konzern

Der Betriebsrat der SIS in München Perlach hat per AUB-Mehrheit offiziell beschlossen, auch weiter jede Zuständigkeit für die früheren Beschäftigten der Siemens AG am aus SIS und SAG zusammengeführten Standort zu verweigern. Über die von allen anderen Seiten für erforderlich gehaltenen Betriebsratsneuwahlen mag er mittlerweile nicht einmal mehr diskutieren.

Mit den Stimmen der AUB-Mehrheit beschloss der Betriebsrat in seiner Sitzung am Mittwoch, "dass eine rechtliche Klärung durch Einleitung eines Beschlussverfahrens beim Arbeitsgericht München nicht erforderlich ist." Die Entscheidung impliziert zwangsläufig, dass der Betriebsrat auch das Übergangsmandat für die früheren SAG-Beschäftigten weiter ablehnt, das der entsprechende Interessenausgleichs für ihn vorsieht.

Aussitzen bis 2010?

Bei Bekanntgabe ihrer Haltung im Dezember 2007 hatte die AUB-Mehrheit noch rechtliche Bedenken ins Feld geführt, die man durch eine saubere juristische Prüfung wohl hätte klären können; jetzt hingegen ist der Betriebsrat laut Beschluss überzeugt, dass "keine Anhaltspunkte vorliegen, die eine vorzeitige Beendigung seiner Amtszeit begründen".

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt - zum Beispiel, dass die Verantwortlichen befürchten, eine juristische Klärung würde womöglich bestätigen, was für den Rest der Welt eigentlich ohnehin auf der Hand liegt: dann nämlich unverzüglich Neuwahlen einzuleiten sind.

2.000 SAG-Beschäftigte ohne Interessenvertretung

Für die rund 2.000 Beschäftigten, die vor dem Betriebszusammenschluss zu Jahresbeginn nicht zu SIS, sondern zur Siemens AG gehörten, setzt sich damit der äußerst bedenkliche Zustand einer Mitbestimmungsfreien Zone bis auf weiteres fort (siehe In Verbindung stehende News). Wie dies in der Praxis aussieht, berichtet ein Betroffener.

Auf seine Bitte um einen Beratungstermin über die Entlastung seines Gleitzeitsaldos erklärte der zuständige Betriebsrat per Mail, als "SIS BR Reg Südbayern bin ich nicht für die Mitarbeiter der SAG-Betriebsratseinheit zuständig." Freundlicherweise erklärte er sich allerdings "dennoch gerne bereit, aus moralischen und humanitären Gründen mit Ihnen zu sprechen" und bot einen Termin an. Bei diesem allerdings betonte er erneut seine Nicht-Zuständigkeit. Das Ergebnis für den Betroffenen lautet also "niemand zuständig" - er kann allein sehen, wie er mit seinem Arbeitszeitproblem weiterkommt.