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02.05.2024, 09:05 Uhr

Mdexx: Investor bricht Absprache zum Vergleich [UPDATE]

  • 26.11.2009
  • Konzern

[UPDATE: Arbeitsgericht untersagt Kündigungen bis 21.01.2010] Bei mdexx entschied das Bremer Arbeitsgericht am Dienstag über Anträge des Betriebsrates auf einstweilige Verfügungen gegen die Aussprechung von Kündigungen. Ein Vergleich sah vor, keine Kündigungen vor Prüfung von Kurzarbeit und Arbeitszeitverkürzung auszusprechen - der Schweizer Mehrheitseigner CGS allerdings blockierte postwendend.

Mdexx: konsequente Heuschreckentaktik

CGS macht Strich durch die Rechnung

Am späten Dienstag Nachmittag hatten sich die Arbeitgebervertreter auf den Vergleich eingelassen, bis zwei Tage vor Weihnachten auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten. Parallel sollten in diesem Zeitraum, wie von IG Metall und Betriebsrat gefordert, die tarifliche Einigungsstelle die Möglichkeit von Arbeitszeitverkürzung und eine betriebsverfassungsrechtliche Einigungsstelle Kurzarbeit statt Entlassungen prüfen.

Mdexx hätte damit betriebsbedingte Kündigungen frühestens ab dem 23. Dezember aussprechen können, anstatt schon ab dem 25. November. "Zeit und die Chance auf Alternativen zu den Entlassungen", konstatierte Peter Stutz von der IG Metall Bremen im Anschluss an die Verhandlung, und bewertete das Ergebnis als "Erfolg und guten Schritt in die richtige Richtung".

Kündigungen noch in der Nacht

Soweit, so gut also eigentlich - hätte der Schweizer Investor <link http: www.cgs-management.com _blank external-link-new-window>CGS Management, der 80 Prozent an mdexx hält, nicht noch innerhalb der Widerspruchsfrist von 24 Stunden sein Veto eingelegt. Offensichtlich ist er entschlossen, den bisher gezeigten kompromisslosen Konfrontationskurs auf Biegen und Brechen fortzusetzen. Das Signal jedenfalls ist eindeutig: Erste Kündigungen wurden den Betroffenen noch in der Nacht zugestellt. Stutz fasst zusammen: "Ein eklatanter Vertrauensbruch."

Tatsächlich hatte der Rechtsanwalt der Arbeitgeberseite vor Gericht ausdrücklich zugesichert, dass selbst bei einem Widerruf bis Freitag dieser Woche keine Kündigungen ausgesprochen würden. Diese Vereinbarung nur Stunden später zu brechen, ist ein Skandal, wie es ihn beim Arbeitsgericht Bremen wohl noch nie gegeben hat.

Warnstreik bis Donnerstag Morgen

Die IG Metall hat am Mittwoch auf einer Betriebsversammlung alle Beschäftigten sämtlicher Schichten wieder zum Warnstreik bis Donnerstag um 9 Uhr aufgerufen. Dann soll wieder eine Betriebsversammlung stattfinden, um das weitere Vorgehen beraten. Den Arbeitgeber ruft sie gemeinsam mit dem Betriebsrat auf, wieder zur Vernunft zu kommen, die Kündigungen aus der Welt zu schaffen und sich an sein Wort zu halten.

Keine Samthandschuhe bei Investoren

Über die unmittelbaren Folgen für die mdexx-Belegschaft hinaus bestätigt die unerwartete Entwicklung grundsätzliche Befürchtungen über den Einstieg von Finanzinvestoren. Das "Heuschrecken"-Image hängt vielen von ihnen, wie sich am Beispiel mdexx einmal mehr zeigt, nicht umsonst an. Sind Auseinandersetzungen mit Geschäftsführungen von Siemens oder Nachfolgegesellschaften bei ausgegliederten Bereichen oft schon schwierig genug, gehen Investoren unverkennbar tendenziell noch härter vor. Soziale Verantwortung, Rücksicht auf langjährige Beschäftigtenverhältnisse, der Blick auf die künftige Beziehung zur Arbeitnehmerseite - solche Aspekte spielen unverkennbar kaum eine Rolle.

[UPDATE] Gericht untersagt Kündigungen

Wie mittlerweile bekannt wurde, hat das Arbeitsgericht Bremen noch am Mittwoch dem Antrag des Betriebsrates auf einstweilige Verfügung stattgegeben und Kündigungen bis zum 21. Januar 2010 untersagt. Die bereits zugestellten Kündigungen sind damit gegenstandslos.