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29.04.2024, 10:04 Uhr

Outsourcing und Leiharbeit als Aufstiegsbremse

  • 17.03.2008
  • Allgemein

Das Konzept, gering qualifizierten Arbeitslosen über Niedriglohnjob eine Ausgangsplattform zu bieten, von der sie sich in bessere Jobs hocharbeiten können, geht laut einer Studie nicht auf. Statistiken weisen nicht nur keine Zunahme der Erfolgs dieser Methode auf, sondern sogar einen Rückgang. Eine der Ursachen ist der Trend zu Outsourcing und Leiharbeit.

Das Ergebnis: "Die Aufstiege aus dem Niedriglohnbereich sind in den letzten Jahren deutlich rückläufig", wie das <link http: www.iaq.uni-due.de _blank external-link-new-window>Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen ernüchternd feststellt. Ende der 80er Jahre gelang es demnach in Westdeutschland noch fast jedem fünften vollzeitbeschäftigten Niedriglohnbeziehenden, im Folgejahr eine besser bezahlte Stelle zu finden; von 2004 auf 2005 dies nur noch auf 8,6 Prozent zu.

68,8 Prozent der Niedriglohnbeschäftigten verblieben in diesem Zeitraum im Niedriglohnbereich, so das Fazit, das Befürwortern von Niedrig- und Niedrigstlohnjobs die Quittung für zweckoptimistisches Schönreden unterbezahlter Arbei präsentiert. Knapp 14 Prozent der Betroffenen waren im nächsten Jahr erneut arbeitslos oder nicht mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt, die übrigen wechselten in Teilzeit oder Minijobs - von Aufstieg über den Einstieg keine Spur. 

Als Gründe für die sinkende Aufwärtsmobilität machen die Wissenschaftler unter anderem das Outsourcing schlecht bezahlter Tätigkeiten an andere Unternehmen oder Leiharbeit aus, was dem innerbetrieblichen Aufstieg die Grundlage entzieht. Auch die oft von Politik und Wirtschaft angepriesenen Kombilohnmodelle einschließlich der Kombination von Teilzeitarbeit und Arbeitslosengeld II sowie Minijobs mit weniger Abgaben halten schlecht Bezahlte in diesen Tätigkeiten fest.

Die Untersuchung des IAQ beruht auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Sie bezieht sich auf Personen, die im Ausgangsjahr sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigt waren, Auszubildende sind darin nicht enthalten.